I. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die osteopathische Behandlung des Patienten.
II. Honorar
Das Honorar für die ärztlich osteopathische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung entsprechend der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
III. Terminvereinbarung / Absagen von Terminen
Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Der Patient ist daher verpflichtet
• Termine pünktlich einzuhalten,
• falls erforderlich, Termine frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher abzusagen, damit die für den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann.
Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von Euro 40,00 an.
IV. Abrechenbarkeit osteopathischer Leistungen
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der osteopathischen Leistungen. Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher hat der Patient die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.
V. Datenschutz
Hiermit wird ferner in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie sie für die medizinische Dokumentation und Rechnungserstellung notwendig sind, eingewilligt.
Die Datenschutzerklärung liegt in der Praxis aus und ist auf der Internetseite der Praxis Küstenkind einzusehen.